- Waldbrandversicherung
- Art der ⇡ Feuer-Sachversicherung. Versicherung der dem Versicherungsnehmer gehörenden Wald- und Holzbestände gegen Zerstörung, Beschädigung und Abhandenkommen durch Brand, Blitzschlag, Explosion oder durch Anprall, Absturz oder Landung eines (bemannten) Flugkörpers oder seiner Teile.- Rechtsgrundlage sind die Allgemeinen Versicherungs-Bedingungen für die Waldbrandversicherung (AWaB).
Lexikon der Economics. 2013.